Aktuelle Infos für die Eltern
Hier finden Sie die Ferientermine der kommenden Schuljahre (Link)
Bitte beachten!
Sehr geehrte Eltern,
die Corona-Maßnahmen sind mittlerweile ausgelaufen. Es gibt keine Einschränkungen für den Schulbesuch. Dennoch gilt in der Schule auch künftig ein Hygieneplan: Wir achten weiterhin verstärkt auf die Niesetikette sowie Handhygiene. Schülerinnen und Schüler, die erkältungstypische Symptome (Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust) zeigen, sollen Nach Möglichkeit der Schule fernbleiben.
Werden die Symptome während des Unterrichts oder einer sonstigen schulischen Veranstaltung bemerkt, behalten wir uns vor, die Eltern zu informieren und das betroffene Kind abholen zu lassen.
FAQ: Schulbetrieb
Auch in diesem Jahr gelten folgende Regeln für den Sportunterricht:
- Sportzeug für Innen und Außen mitgeben ( auch 2 Paar Schuhe!)
- Schmuck muss entfernt werden
- lange Haare brauchen einen Haargummi
- Bitte geben Sie Ihren Kindern eine Wasserflasche mit (keine „Süßgetränke“)
- Eine Befreiung vom Sportunterricht erfolgt nur mit Arztattest oder durch den Sportlehrer!
Bitte die Krankmeldungen Ihrer Kinder per E-Mail an:
annett.herrmann[at]gsjoessnitz.lernsax.de
Wichtige Informationen und Formulare zum Download
Antrag Schülerbeförderung 2022-23
Antrag Schulspeisung 2022-2023
Sepa Mandat Gabi´s Gemeinschaftsküche
Hier finden Sie die aktuellen Busfahrpläne (als PDF):
Stand 17.10.2022
Linie 401 ab 17.10.(unverändert zu 13.2.)
EFA (Elektronische Fahrplanauskunft) (vogtlandauskunft.de)
Wir haben an dieser Stelle ein Kontaktformular für Sie eingerichtet:
Auf Anfrage der Klassenelternsprecher hier eine Zusammenfassung von Antworten auf häufig gestellte Fragen:
Unterrichtszeiten in der Grundschule Jößnitz:
Normalbetrieb: Einlass ab 7.25! Uhr (außer Hortkinder) oder „über Hortklingel“ für die Buskinder.
- 1.Stunde: 7.40 – 8.25 Uhr
- 2.Stunde: 8.40 – 9.25 Uhr
- 3.Stunde: 9.45 – 10.30 Uhr
- 4.Stunde:10.40 – 11.25 Uhr
- 5.Stunde:11.35 – 12.20 Uhr
- 6.Stunde:12.30 – 13.15 Uhr
Schulweg- und Parkplatzplan
Liebe Eltern!
Bitte nutzen Sie die gekennzeichneten Parkplätze oder trainieren als Alternative mit den Kindern den Weg zur Schule mit Rad oder zu Fuß. Vielen Dank!
Aktualisierte Informationen für den Schulalltag
Teilnahme am Unterricht
- Die Kinder sind zur regelmäßigen und pünktlichen Teilnahme am Unterricht verpflichtet.
- Dazu gehören auch alle von der Schule als verbindlich erklärten Schulveranstaltungen
Verpflichtungen bei Erkrankung oder Verhinderung
- Ein Ausfall ist unverbindlich am Ausfalltag bis 9 Uhr per Telefon oder per E-Mail mitzuteilen.
- Eine schriftliche Entschuldigung über den Ausfall ist bis zum dritten Fehltag nachzureichen.
- Wenn Ihr Kind länger als fünf Tage ausfällt, ist ein schriftliches Attest vom Arzt vorzulegen. Sollte Ihr Kind gehäuft erkrankt sein und fehlen, behalten wir uns vor, ein Attest für jeden Ausfall ab dem ersten Tag zu fordern bzw. eine amtsärztliche Begründung zu verlangen.
- Für einen Arzttermin während der Unterrichtszeit ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen.
Regelungen für den Sport- und Schwimmunterricht
- Eine Sportbefreiung ist generell nur von einem Arzt und nicht von den Eltern zu erteilen! Auf Anfrage ohne ein Attest entscheidet die Sportlehrkraft, inwieweit die Teilnahme am Unterricht möglich ist.
- Ab der Dauer von mehr als einer Woche ist immer ein ärztliches Attest vorzulegen.
- Ab der Dauer von vier Wochen und mehr ist immer eine Begründung der Befreiung eines amtsärztlichen Dienstes vorzuweisen. Diese müssen über die Schule beim Amtsarzt angemeldet werden.
- Teilnahme am Sportunterricht ist nur ohne Ohrringe, Ringe, Ketten, Armbänder etc. gestattet. Bei langen Haaren muss ein Zopfgummi angebracht werden.
- Schwimmunterricht: Ist Ihr Kind erkrankt, lassen Sie es bitte zu Hause. In Ausnahmefällen ist es möglich, Ihr Kind für die Teilnahme am Schwimmunterricht zu entschuldigen. Hierfür organisieren Sie bitte, dass das Kind vor dem Schwimmunterricht an der Schule abgeholt wird. Ist dies nicht möglich, bleibt Ihr Kind zur Betreuung in einer Jahrgangsklasse in der Schule.
Antrag auf Beurlaubung
- In Ausnahmefällen können Sie außerhalb der Ferien eine Beurlaubung vom Unterricht beantragen.
- Die Beantragung muss einen triftigen Grund enthalten.
- Eine Beurlaubung bis zu zwei Tagen ist bei der Klassenleitung einzureichen. Ab drei Tagen entscheidet darüber die Schulleitung.
- Der während der Beurlaubung versäumte Unterrichtsstoff ist unaufgefordert nachzuholen.
Parken
- Das Parken in der verkehrsberuhigten Zone ist vor der Schule nur in gekennzeichneten Flächen erlaubt!
- Nutzen Sie bitte die umliegenden Parkplätze in den Nebenstraßen, am Sportplatz oder an der Turnhalle!
- Lassen Sie Ihr Kind dort aussteigen und allein zur Schule laufen.
Liebe Eltern!
Diese Seite wurde aktualisiert. Und es gibt neue gesetzliche Regelungen.
Quelle: Freie Presse
An wen muss ich mich wenden, wenn ich mein Kind vom Unterricht freistellen lassen will? |
In begründeten Fällen kann ein Kind vom Unterricht befreit werden. Dazu ist ein schriftlicher, formloser Antrag erforderlich. Die Klassenlehrerin kann bis zu 2 Tagen freistellen, ansonsten muss der Antrag beim Rektor gestellt werden.
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Welche Fächer werden in den einzelnen Klassenstufen benotet? |
In der Klasse 1 erfolgt die Bewertung durch ein Worturteil ohne Zensierung. In Klasse 2 wird Mathematik, Deutsch und neu: Sachkunde benotet, in Klasse 3 kommen Werken, Musik, Kunst, Sport und Ethik bzw. Religion dazu und in Klasse 4 noch Englisch. Alle erteilten Noten sind gleichwertig.
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Wann hat mein Kind das Klassenziel erreicht und welche Bestimmungen gibt es zum Wiederholen einer Klassenstufe? |
Das Klassenziel einer Klassenstufe ist erreicht, wenn in Mathematik und Deutsch mindestens ein „ausreichend“ (Note 4) erreicht wurde. Bei mangelhaften Leistungen (Note 5) kann jedoch die Klassenstufe auch freiwillig wiederholt werden. Dies ist auch möglich, wenn zwar das Klassenziel erreicht wurde, aber es abzusehen ist, dass es in der nächsten Klassenstufe zu erheblichen Schwierigkeiten kommen wird. Dazu ist ein schriftlicher, formloser Antrag durch die Eltern erforderlich. Wenden Sie sich bitte in diesem Fall an die Klassenlehrer. Insgesamt kann in der Grundschule höchstens 2 mal eine Klasse wiederholt werden, wobei es keine aufeinanderfolgenden Klassenstufen betreffen darf.
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Was wird bei den Kopfnoten bewertet und wer legt diese fest? |
Durch die Kopfnoten werden das Betragen, der Fleiß, die Mitarbeit und die Ordnung eines Schülers bewertet. Es können die Noten „sehr gut“ (Note 1), „gut“ (Note 2), „befriedigend“ (Note 3), „ausreichend“ (Note 4) und „mangelhaft“ (Note 5) erteilt werden.
Betragen umfasst Aufmerksamkeit, Hilfsbereitschaft, Zivilcourage und angemessener Umgang mit Konflikten, Rücksichtnahme, Toleranz, Gemeinsinn und Selbsteinschätzung.
Fleiß umfasst Lernbereitschaft, Zielstrebigkeit, Ausdauer und Regelmäßigkeit beim Erfüllen von Aufgaben. Mitarbeit umfasst Initiative, Kooperationsbereitschaft und Teamfähigkeit, Beteiligung im Unterricht, Selbstständigkeit, Kreativität und Verantwortungsbereitschaft. Ordnung umfasst Sorgfalt, Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Einhalten von Regeln und Absprachen und das Bereithalten notwendiger Unterrichtsmaterialien. Über die Vergabe der Kopfnoten entscheidet die Klassenkonferenz, d. h. alle in der Klasse unterrichtenden Lehrer beraten gemeinsam über die Noten jedes Schülers und beschließen diese.
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Was muss ich bei der Bildungsempfehlung und bei der Anmeldung an der weiterführenden Schule beachten? |
Die Bildungsempfehlung wird zu Beginn des 2. Halbjahres der Klasse 4 erteilt und wird auf der Grundlage der Halbjahresinformation erstellt. Dazu ist ein schriftlicher, formaler Antrag durch die Erziehungsberechtigten notwendig, den Sie von der Klassenlehrerin erhalten. Mit dieser Bildungsempfehlung, der Halbjahresinformation und der Geburtsurkunde Ihres Kindes können Sie es an der Oberstufe bzw. am Gymnasium anmelden.Für die Abgabe des Antrages und die Erteilung der Bildungsempfehlung sowie bei der Anmeldung an der Mittelschule bzw. Gymnasium sind Termine einzuhalten, die rechtzeitig durch die Klassenlehrer bekannt gegeben werden.
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Wann erhählt mein Kind die Bildungsempfehlung für das Gymnasium bzw. für die Oberstufe? |
Eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium wird erteilt, wenn der Schüler in der Halbjahresinformation oder am Ende des Schuljahres in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht einen Notendurchschnitt von 2,0 oder besser erreicht hat und keines dieser Fächer mit der Note ‚ausreichend‘ oder schlechter benotet wurde. Auch sollten das Lern- und Arbeitsverhalten des Schülers, seine schulischen Leistungen und seine bisherige Entwicklung erwarten lassen, dass er den Anforderungen des Gymnasiums gerecht werden kann. In allen anderen Fällen erhalten die Schüler(innen) die Bildungsempfehlung für die Oberstufe.
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Mein Kind hat die Bildungsempfehlung für die Oberstufe erhalten. Ich möchte aber, dass es das Gymnasium besucht. Welche Möglichkeiten gibt es? Neu! |
Ein Schüler, dem die Bildungsempfehlung für die Oberstufe erteilt wurde und der seine Ausbildung am Gymnasium fortsetzen will, kann auf Antrag der Eltern an einer schriftlichen Eignungsprüfung für das Gymnasium teilnehmen.
Außerdem gibt es die Möglichkeit, bei entsprechenden Leistungen nach der Klasse 5 oder 6 von der Oberstufe auf das Gymnasium zu wechseln. Dazu ist eine erneute Bildungsempfehlung notwendig, die auf Antrag erstellt wird. Des weiteren ist ein Wechsel an ein allgemeinbildendes oder berufliches Gymnasium nach dem erfolgreichen Realschulabschluss möglich. Nutzen Sie bitte unseren Informationselternabend am Ende des 1. Halbjahres der Klasse 3. Hier erhalten Sie detaillierte Auskünfte und Sie können weitere Fragen an einen Rektor eines Gymnasiums und einer Oberstufe stellen.
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Welche Abschlüsse sind an der Oberstufe möglich? |
Es sind folgende Abschlüsse möglich:
Nutzen Sie bitte unseren Informationselternabend in der Klasse 3. Hier erhalten Sie detaillierte Auskünfte und Sie können weitere Fragen stellen. |
(Quelle Schulgesetz – Homepage-Karl-Marx-Schule)
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