Elternseite


Aktuelle Infos für die Eltern

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Die erste Stunde startet nun immer um 7.40 Uhr!

Einlass ist demnach um 7.25 Uhr.


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Hier finden Sie die Ferientermine der kommenden Schuljahre (Link)


Bitte beachten!

Sehr geehrte Eltern,

wie Sie wissen, haben sich die Rahmenbedingungen für landesrechtlich geregelte Schutzmaßnahmen geändert. Das gilt auch für den schulischen Bereich. Mit diesem Schreiben wollen wir Sie unterrichten, welche Schutzmaßnahmen weiterhin getroffen werden und was weiterhin zu beachten ist, wenn mit Ablauf des 17. April 2022 die Schul- und Kita-Coronaverordnung planmäßig außer Kraft tritt. Zugleich wollen wir Sie um Ihre verantwortungsbewusste Mitwirkung bitten, damit die Pandemie weiter eingedämmt wird.
In der Schule gilt auch künftig ein Hygieneplan: Wir achten weiterhin auf die Niesetikette sowie Handhygiene. Eine freiwillige Testung mit Antigen-Schnelltests ist je nach Wunsch täglich möglich.

Schülerinnen und Schüler, die mindestens eines der COVID-19-typischen
Symptome (Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust) zeigen, sollen der Schule fernbleiben. Das gilt auch, wenn
ein auf dem Gelände der Schule durchgeführter freiwilliger Test positiv ist.
Werden die Symptome während des Unterrichts oder einer sonstigen schulischen Veranstaltung bemerkt, sollen die Betreffenden in einem separaten
Raum untergebracht und möglichst unverzüglich von einem Personensorgeberechtigten oder einer von diesem bevollmächtigten Person abgeholt werden! 
Dies gilt nicht, wenn durch ein Dokument glaubhaft gemacht wird, dass keine
Infektion mit SARS-CoV-2 besteht.
Wir appellieren an Sie, bei Vorliegen eines der genannten Symptome unverzüglich einen Test durchführen zu lassen.


FAQ: Schulbetrieb

Halbjahresinformation, Bildungsempfehlung, freiwillige Wiederholung:  Antworten finden Sie hier: (Link SMK-Blog)


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Auch in diesem Jahr gelten folgende Regeln für den Sportunterricht:

  • Sportzeug für Innen und Außen mitgeben ( auch 2 Paar Schuhe!)
  • Schmuck muss entfernt werden
  • lange Haare brauchen einen Haargummi
  • Bitte geben Sie Ihren Kindern eine Wasserflasche mit (keine „Süßgetränke“)
  • Eine Befreiung vom Sportunterricht erfolgt nur mit Arztattest oder durch den Sportlehrer!        

Bitte die Krankmeldungen Ihrer Kinder per E-Mail an:

email

annett.herrmann[at]gsjoessnitz.lernsax.de


Wichtige Informationen und Formulare zum Download

PDF Bild

Antrag Schülerbeförderung 2022-23

Antrag Schulspeisung 2022-2023

Antrag auf Freistellung

Fotoerlaubnis

Sepa Mandat Gabi´s Gemeinschaftsküche


Hier finden Sie die aktuellen Busfahrpläne (als PDF):

Stand 17.10.2022

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Linie 40 ab 17.10.

Linie 401 ab 17.10.(unverändert zu 13.2.)

EFA (Elektronische Fahrplanauskunft) (vogtlandauskunft.de)


 Wir haben an dieser Stelle ein Kontaktformular für Sie eingerichtet:


Auf Anfrage der Klassenelternsprecher hier eine Zusammenfassung von Antworten auf häufig gestellte Fragen:

Unterrichtszeiten in der Grundschule Jößnitz: 


Normalbetrieb: Einlass ab 7.25! Uhr (außer Hortkinder) oder „über Hortklingel“ für die Buskinder.

  • 1.Stunde:  7.40 – 8.25 Uhr
  • 2.Stunde:  8.40 – 9.25 Uhr
  • 3.Stunde:  9.45 – 10.30 Uhr
  • 4.Stunde:10.40 – 11.25 Uhr
  • 5.Stunde:11.35 – 12.20 Uhr
  • 6.Stunde:12.30 – 13.15  Uhr      

Schulweg- und Parkplatzplan

Liebe Eltern!
Bitte nutzen Sie die gekennzeichneten Parkplätze oder trainieren als Alternative mit den Kindern den Weg zur Schule mit Rad oder zu Fuß. Vielen Dank!


Hier die aktualisierten Informationen ab Schuljahr 2018 / 2019:


Liebe Eltern!

Diese Seite wurde aktualisiert. Und es gibt neue gesetzliche Regelungen.

Quelle: Freie Presse


An wen muss ich mich wenden, wenn ich mein Kind vom Unterricht freistellen lassen will?
In begründeten Fällen kann ein Kind vom Unterricht befreit werden. Dazu ist ein schriftlicher, formloser Antrag erforderlich. Die Klassenlehrerin kann bis zu 2 Tagen freistellen, ansonsten muss der Antrag beim Rektor gestellt werden.


Welche Fächer werden in den einzelnen Klassenstufen benotet?
In der Klasse 1 erfolgt die Bewertung durch ein Worturteil ohne Zensierung. In Klasse 2 wird Mathematik, Deutsch und neu: Sachkunde benotet, in Klasse 3 kommen Werken, Musik, Kunst, Sport und Ethik bzw. Religion dazu und in Klasse 4 noch Englisch. Alle erteilten Noten sind gleichwertig.


Wann hat mein Kind das Klassenziel erreicht und welche Bestimmungen gibt es zum Wiederholen einer Klassenstufe?
Das Klassenziel einer Klassenstufe ist erreicht, wenn in Mathematik und Deutsch mindestens ein „ausreichend“ (Note 4) erreicht wurde. Bei mangelhaften Leistungen (Note 5) kann jedoch die Klassenstufe auch freiwillig wiederholt werden. Dies ist auch möglich, wenn zwar das Klassenziel erreicht wurde, aber es abzusehen ist, dass es in der nächsten Klassenstufe zu erheblichen Schwierigkeiten kommen wird. Dazu ist ein schriftlicher, formloser Antrag durch die Eltern erforderlich. Wenden Sie sich bitte in diesem Fall an die Klassenlehrer. Insgesamt kann in der Grundschule höchstens 2 mal eine Klasse wiederholt werden, wobei es keine aufeinanderfolgenden Klassenstufen betreffen darf.


Was wird bei den Kopfnoten bewertet und wer legt diese fest?
Durch die Kopfnoten werden das Betragen, der Fleiß, die Mitarbeit und die Ordnung eines Schülers bewertet. Es können die Noten „sehr gut“ (Note 1), „gut“ (Note 2), „befriedigend“ (Note 3), „ausreichend“ (Note 4) und „mangelhaft“ (Note 5) erteilt werden.
Betragen umfasst Aufmerksamkeit, Hilfsbereitschaft, Zivilcourage und angemessener Umgang mit Konflikten, Rücksichtnahme, Toleranz, Gemeinsinn und Selbsteinschätzung.
Fleiß umfasst Lernbereitschaft, Zielstrebigkeit, Ausdauer und Regelmäßigkeit beim Erfüllen von Aufgaben.
Mitarbeit umfasst Initiative, Kooperationsbereitschaft und Teamfähigkeit, Beteiligung im Unterricht, Selbstständigkeit, Kreativität und Verantwortungsbereitschaft.
Ordnung umfasst Sorgfalt, Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Einhalten von Regeln und Absprachen und das Bereithalten notwendiger Unterrichtsmaterialien.
Über die Vergabe der Kopfnoten entscheidet die Klassenkonferenz, d. h. alle in der Klasse unterrichtenden Lehrer beraten gemeinsam über die Noten jedes Schülers und beschließen diese.


Was muss ich bei der Bildungsempfehlung und bei der Anmeldung an der weiterführenden Schule beachten?
Die Bildungsempfehlung wird zu Beginn des 2. Halbjahres der Klasse 4 erteilt und wird auf der Grundlage der Halbjahresinformation erstellt. Dazu ist ein schriftlicher, formaler Antrag durch die Erziehungsberechtigten notwendig, den Sie von der Klassenlehrerin erhalten. Mit dieser Bildungsempfehlung, der Halbjahresinformation und der Geburtsurkunde Ihres Kindes können Sie es an der Oberstufe bzw. am Gymnasium anmelden.Für die Abgabe des Antrages und die Erteilung der Bildungsempfehlung sowie bei der Anmeldung an der Mittelschule bzw. Gymnasium sind Termine einzuhalten, die rechtzeitig durch die Klassenlehrer bekannt gegeben werden.


Wann erhählt mein Kind die Bildungsempfehlung für das Gymnasium bzw. für die Oberstufe?
Eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium wird erteilt, wenn der Schüler in der Halbjahresinformation oder am Ende des Schuljahres in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht einen Notendurchschnitt von 2,0 oder besser erreicht hat und keines dieser Fächer mit der Note ‚ausreichend‘ oder schlechter benotet wurde. Auch sollten das Lern- und Arbeitsverhalten des Schülers, seine schulischen Leistungen und seine bisherige Entwicklung erwarten lassen, dass er den Anforderungen des Gymnasiums gerecht werden kann. In allen anderen Fällen erhalten die Schüler(innen) die Bildungsempfehlung für die Oberstufe.


Mein Kind hat die Bildungsempfehlung für die Oberstufe erhalten. Ich möchte aber, dass es das Gymnasium besucht. Welche Möglichkeiten gibt es? Neu!
Ein Schüler, dem die Bildungsempfehlung für die  Oberstufe erteilt wurde und der seine Ausbildung am Gymnasium fortsetzen will, kann auf Antrag der Eltern an einer schriftlichen Eignungsprüfung für das Gymnasium teilnehmen.
Außerdem gibt es die Möglichkeit, bei entsprechenden Leistungen nach der Klasse 5 oder 6 von der Oberstufe auf das Gymnasium zu wechseln. Dazu ist eine erneute Bildungsempfehlung notwendig, die auf Antrag erstellt wird. Des weiteren ist ein Wechsel an ein allgemeinbildendes oder berufliches Gymnasium nach dem erfolgreichen Realschulabschluss möglich. Nutzen Sie bitte unseren Informationselternabend am Ende des 1. Halbjahres der Klasse 3. Hier erhalten Sie detaillierte Auskünfte und Sie können weitere Fragen an einen Rektor eines Gymnasiums und einer Oberstufe stellen.


Welche Abschlüsse sind an der Oberstufe möglich?

Es sind folgende Abschlüsse möglich:

  • Hauptschulabschluss – nach erfolgreichem Abschluss der Klasse 9
  • qualifizierter Hauptschulabschluss – nach der Klasse 9 und bestandenen Prüfungen
  • Realschulabschluss – nach der Klasse 10 und bestandenen Prüfungen

Nutzen Sie bitte unseren Informationselternabend in der Klasse 3. Hier erhalten Sie detaillierte Auskünfte und Sie können weitere Fragen stellen.

(Quelle Schulgesetz – Homepage-Karl-Marx-Schule)

Für weitere Ideen, Vorschläge und Anregungen zur Elternseite sind wir selbstverständlich aufgeschlossen… Bitte melden Sie sich unter… Danke